Fragen und Antworten

 

 

Was kann ich schon zu Lebzeiten tun?

In der Regel bestimmen die bestattungspflichtigen Angehörigen über die Art und Weise der Bestattung. Sie können jedoch einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen, in dem Sie alle Einzelheiten selbst festlegen und die Kosten dafür bereits treuhänderisch anlegen. Ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl wird Sie entsprechend beraten.
Warum denn nicht mit den nächsten Angehörigen darüber sprechen und die Vorsorge gemeinsam abschließen? Vielleicht möchten Sie auch regeln und damit sicherstellen, dass die Einäscherung in Berlin stattfinden soll. So sind Sie sicher, dass nach Ihrem Ableben alles wie gewünscht geschehen wird und Ihre Angehörigen neben ihrer Trauer nicht noch mit den doch eher unangenehmen Dingen belastet werden.

Wieviel Zeit nach dem Ableben vergeht, ehe die Einäscherung stattfindet?

Die Einäscherung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes statthaft. Diese Zeit wird in der Regel auch mindestens benötigt, um die Formalitäten zu erledigen.
Ein Bestattungsschein muss ausgestellt werden, das Standesamt muss den Tod beurkunden. Die verstorbene Person muss in einen Sarg gebettet und zum Krematorium Berlin überführt werden.
Nach der Überführung in das Krematorium und Übergabe der Bestattungspapiere wird die Einäscherung in der Regel innerhalb weniger Tage erfolgen. Die Särge werden während dieser Zeit gekühlt gelagert. Auf Wunsch kann die Einäscherung auch bereits am Tag der Überführung oder zu einem bestimmten Termin vorgenommen werden - vorausgesetzt, die Formalitäten sind erledigt.

Wird auch wirklich der Sarg, in dem der Verstorbene eingebettet wurde, verbrannt?

Ja. Im Krematorium Berlin werden nur Verstorbene entgegengenommen, die in einem Sarg eingebettet sind. Die Aufnahme und Aufbewahrung ohne Sarg ist nicht möglich. Ebenso ist der Prozess der Übergabe des Verstorbenen an den Einäscherungsofen sowie die Einäscherung ohne Sarg nicht durchführbar.

Befindet sich auch wirklich die Asche meines Angehörigen in der Urne?

Ja. Jeder Sarg gelangt mit einer Identkarte in das Krematorium und erhält bei der Einlieferung eine Registriernummer, die am Sarg befestigt wird. Unter dieser Registriernummer werden alle Angaben zum Verstorbenen gespeichert. Jeder Sarg wird durch einen feuerfesten Stein, in den ebenfalls diese Registriernummer eingraviert ist, begleitet. Da dieser Stein mit in die Urne gegeben wird, ist noch nach Jahren die Asche dem Verstorbenen zuzuordnen. Die Urne wird amtlich verschlossen und erhält ein dauerhaftes Schild mit Namen, Geburts-, Sterbe- und Einäscherungsdatum des Verstorbenen sowie Einäscherungsnummer und Namen des Krematoriums Berlin - Baumschulenweg oder Berlin - Ruhleben.

Wird jeder Verstorbene einzeln eingeäschert?

Ja, das können wir Ihnen für das Krematorium Berlin garantieren. Der Verbrennungsraum unserer Einäscherungsöfen kann nur einen Sarg aufnehmen. Erst wenn die sterbliche Hülle soweit verbrannt ist, dass sich keine Rückstände mehr im Verbrennungsraum befinden, ist eine erneute Sargzuführung möglich. Unsere Einäscherungsöfen sind moderne und nach dem Stand der neusten Technologie ausgestattete Anlagen. Für jede Einäscherung wird ein Verbrennungsprotokoll angefertigt. Neben unserem Mitarbeiter überwacht die Systemsteuerung den gesamten Prozess der Einäscherung.

Kann man als Angehöriger der Einäscherung beiwohnen?

Ja. Wir ermöglichen Ihnen, als den nächsten Angehörigen, auf Wunsch bei der Einfahrt des Sarges in den Ofen dem Verstorbenen das letzte Geleit zu geben.

Sind von Einäscherungen Gefahren für die Umwelt zu befürchten?

Krematorien unterliegen den strengen Bestimmungen des Bundes-Immissions-Schutzgesetzes und den VDI-Richtlinien.
Auch die Sargindustrie unterliegt Umweltvorschriften, so dass nur Stoffe zum Einsatz gebracht werden dürfen, von denen keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind.
Bei der Einäscherung mögliche freigesetzte Schadstoffe, wie z.B. Pharmakarückstände, werden bei den hohen Temperaturen fast völlig vernichtet.
In der Nachverbrennung werden bei Temperaturen von mindestens 850°C belastende Stoffe neutralisiert bzw. bei der Rauchgasfilterung über Additive gebunden. Dadurch ist sichergestellt, dass weder Geruch noch Rauch ausgestoßen werden.

Was ist eine zweite Leichenschau?

Bei der zweiten Leichenschau wird durch einen Arzt des zuständigen gerichtsmedizinischen Instituts festgestellt, ob der Verstorbene eines natürlichen Todes verstorben ist. Erst nach der Feststellung des natürlichen Todes ist die Einäscherung statthaft.
Kann eine zuverlässige Todesursache nicht festgestellt werden, hat der Arzt Auskünfte bei den Ärzten einzuholen, die den Verstorbenen vor seinem Tode behandelt haben. Reichen die Auskünfte nicht aus oder liegen Anhaltspunkte vor, dass der Verstorbene eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, wird die Polizeibehörde benachrichtigt. In diesen Fällen darf die Einäscherung erst vorgenommen werden, wenn die Staatsanwaltschaft die Bestattung schriftlich genehmigt hat. Die zweite Leichenschau wird im Krematorium Berlin durchgeführt.

Welche Formen der Abschiednahme sind im Krematorium Berlin möglich?

Es stehen mehrere Feierhallen und Abschiedsräume für Ihre individuelle Abschiednahme zur Verfügung. Fachkundiges Personal bietet Ihnen ein umfangreiches Dienstleistungs- und Serviceangebot.
Die von Schlichtheit geprägten Feierhallen geben dem Anlass den nötigen Rahmen und machen eine pietätvolle Abschiednahme möglich.
Ob eine Trauerfeier am Sarg vor der Einäscherung, ein stille Abschiednahme vor der Urnenbeisetzung, eine letzte Verabschiedung am geöffneten Sarg oder auch die individuelle Gestaltung der Zeremonie auf Wunsch der Anhänger von den verschiedensten Glaubensrichtungen; wir gehen auf die Wünsche der Hinterbliebenen ein.
Wir ermöglichen auch die Einäscherung unmittelbar im Anschluss an die Trauerfeier und bieten den nächsten Angehörigen an, dem Verstorbenen bei der Übergabe an den Einäscherungsofen das letzte Geleit zu geben.